zusätzliche Bedingungen
für den Bereich Koffertaxi
Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Laukötter Event & Tourismus KG
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Transport- und Logistikleistungen der Laukötter Event & Tourismus KG im Geschäftsbereich Münsterland Koffertaxi, insbesondere für:
- Gepäcktransporte
- ergänzende Fahrradtransporte
- Shuttle- und Personentransporte
(2) Die Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
§2 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung oder dem Angebot.
(2) Transportleistungen erfolgen ausschließlich im vereinbarten Umfang sowie zu den vereinbarten Zeiten.
(3) Zeitliche Abweichungen von bis zu 30 Minuten stellen keinen Mangel dar.
§3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Transportgut ordnungsgemäß und rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Für Gepäcktransporte gilt:
- maximal 2 Gepäckstücke pro Person
- maximal 20 kg pro Gepäckstück
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
- Gepäckstücke ordnungsgemäß verschlossen sind
- keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände transportiert werden
(4) Bei Fahrradtransporten ist der Kunde verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Sicherung der Fahrräder (z. B. durch Schlösser oder Codekarten) zu sorgen.
§4 Durchführung der Transporte
(1) Die Durchführung der Transportleistungen erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. des Angebots.
(2) Berechnungsgrundlage für Gepäcktransporte ist die Anzahl der angemeldeten Reiseteilnehmer, unabhängig von der tatsächlich transportierten Anzahl an Gepäckstücken.
(3) Berechnungsgrundlage für Fahrrad- und eBike-Transporte ist die Anzahl der zu transportierenden Fahrräder bzw. eBikes.
(4) Liefer- und Abholzeiten sowie vereinbarte Zeiträume ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
(5) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Übergabe und Übernahme der Transportgüter zu den vereinbarten Zeiten und am vereinbarten Ort möglich ist.
(6) Wartezeiten, Mehraufwand oder zusätzliche Leistungen, die durch Abweichungen von den vereinbarten Rahmenbedingungen entstehen, werden gesondert berechnet.
(7) Zeitliche Abweichungen im üblichen Rahmen stellen keinen Mangel dar, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruhen.
§5 Haftung
(1) Für Schäden am Transportgut haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), soweit diese Anwendung finden.
(2) Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung besteht nur für Schäden, die während des Transports entstanden sind und unverzüglich nach Übergabe angezeigt werden.
(4) Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- unzureichende Verpackung oder Sicherung durch den Kunden
- gewöhnlichen Verschleiß
- eigenständige Handhabung durch Dritte
- nicht erkennbare Vorschäden
(5) Für Wertgegenstände, Bargeld oder besonders empfindliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht ausdrücklich zur Beförderung übernommen wurden.
(6) Für Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere Verkehrsstörungen, Staus, Straßensperrungen, Witterungseinflüsse oder behördliche Anordnungen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Dies gilt nicht, soweit dem Anbieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§6 Gefahrübergang
(1) Die Haftung des Anbieters beginnt mit der Übernahme des Transportgutes.
(2) Die Haftung endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe am vereinbarten Bestimmungsort.
(3) Erfolgt die Übergabe an Dritte (z. B. Hotels oder Unterkünfte), geht die Verantwortung mit der Übergabe auf den jeweiligen Empfänger über.
§7 Shuttle- und Personentransporte
(1) In Fahrzeugen besteht Anschnallpflicht sowie Rauchverbot.
(2) Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.
(3) Bei erheblichen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften oder bei unangemessenem Verhalten kann die Beförderung verweigert oder abgebrochen werden.
(4) In diesen Fällen bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen.
(5) Schäden oder Verunreinigungen, die durch Fahrgäste verursacht werden, sind vom Kunden zu ersetzen.
§8 Rücktritt / Stornierung
(1) Der Kunde kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten.
(2) Fahrrad- und Gepäcklogistik
Für Transportleistungen von Fahrrädern und Gepäck gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis 4 Tage vor dem ersten Leistungstag: kostenfrei
- ab 3 Tage vor dem ersten Leistungstag: 90 %
(3) Shuttle- und Personentransporte
Für Shuttle- und Personentransporte gelten folgende Stornierungskosten:
- bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %
- bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
- bis 3 Tage vor Leistungsbeginn: 75 %
- ab 2 Tage vor Leistungsbeginn: 90 %
(4) Allgemeine Regelungen
(a) Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.
(b) Separat ausgewiesene Fahrt-, Liefer- oder Transportkosten werden unabhängig von den pauschalierten Stornokosten in tatsächlich entstandener Höhe berechnet, sofern diese zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits angefallen und nicht mehr vermeidbar sind.
(c) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(d) Der Anbieter ist berechtigt, anstelle der Pauschale eine höhere, konkret entstandene Entschädigung zu verlangen, sofern diese nachgewiesen wird.
§9 Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Laukötter Event & Tourismus KG.
Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen dieser besonderen Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Geschäftsbereich vor.
Stand: 01.04.2026
