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zusätzliche Geschäftsbedingungen

für den Bereich MünsterlandRad

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Laukötter Event & Tourismus KG

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Laukötter Event & Tourismus KG im Geschäftsbereich MünsterlandRad im Bereich der klassischen Vermietung, insbesondere für:

  • die Vermietung von Fahrrädern und Zubehör
  • die Lieferung und Abholung von Mietgegenständen
  • die Durchführung von geführten Touren im Zusammenhang mit der Vermietung

(2) Die Nutzung von Mietstationen sowie digitale Buchungssysteme sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen und unterliegen gesonderten Regelungen.

(3) Die Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

§2 Vertragsschluss und Mietdauer

(1) Der Mietvertrag kommt gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

(2) Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem Mietvertrag.

(3) Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung des Anbieters.

 

§3 Übergabe der Mietgegenstände

(1) Die Mietgegenstände werden dem Kunden in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand übergeben.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese unverzüglich anzuzeigen.

(3) Mit der Übernahme bestätigt der Kunde den ordnungsgemäßen Zustand, sofern keine Mängel angezeigt wurden.

(4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Übergabe und Rücknahme der Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt möglich ist.

(5) Wartezeiten, Mehraufwand oder zusätzliche Leistungen, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, werden gesondert berechnet.

 

§4 Nutzung der Mietgegenstände

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.

(2) Untersagt ist insbesondere:

  • die Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • die Überlassung an nicht berechtigte Dritte
  • die Durchführung technischer Veränderungen
  • die Nutzung außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs

(3) Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Rahmen der technischen und betrieblichen Vorgaben.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Nichtnutzung ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern.
Bei Verstößen haftet der Kunde für daraus entstehende Schäden, insbesondere bei Verlust oder Diebstahl.

(5) Schäden, Mängel oder Funktionsbeeinträchtigungen sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

 

§5 Rückgabe

(1) Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zu erfolgen.

(2) Bei verspäteter Rückgabe ist der Anbieter berechtigt, die zusätzliche Nutzungsdauer sowie einen angemessenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

(3) Der Kunde haftet bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietgegenstände.

(4) Eine vorzeitige Rückgabe begründet keinen Anspruch auf Erstattung.

 

§6 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch:

  • unsachgemäße Nutzung
  • schuldhaftes Verhalten
  • Verstoß gegen diese Bedingungen

verursacht werden.

(2) Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Kunde bis zum Wiederbeschaffungswert.

(3) Kosten für Reparaturen werden zu marktüblichen Preisen berechnet.

 

§7 Stornierung

(1) Der Kunde kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten.

(2) Es gelten folgende pauschalierte Stornierungskosten:

  • bis 49 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %
  • bis 21 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
  • bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 75 %
  • ab 6 Tage vor Leistungsbeginn: 90 %

(3) Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.

(4) Separat ausgewiesene Fahrt-, Liefer- oder Transportkosten werden unabhängig hiervon gemäß den tatsächlich entstandenen, nicht mehr vermeidbaren Kosten berechnet.

(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Der Anbieter kann eine höhere, konkret entstandene Entschädigung verlangen.

 

§8 Vorzeitige Vertragsbeendigung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn:

  • die Mietgegenstände unsachgemäß genutzt werden
  • Sicherheitsvorschriften missachtet werden
  • eine Gefährdung Dritter vorliegt

(2) In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

§9 Geführte Radtouren

(1) Sofern im Rahmen der Leistung geführte Touren angeboten werden, handelt es sich um gemeinschaftliche Ausfahrten unter Leitung eines Tourguides.

(2) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass er den Anforderungen der jeweiligen Tour gewachsen ist und über ausreichende fahrerische Fähigkeiten verfügt.

(3) Den Anweisungen des Tourguides ist Folge zu leisten.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Teilnehmer von der Tour auszuschließen, wenn diese gegen Sicherheitsvorgaben verstoßen oder durch ihr Verhalten sich selbst oder andere gefährden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Touren aus sachlichen Gründen anzupassen, insbesondere hinsichtlich Strecke, Ablauf oder Dauer.

(6) Bei witterungsbedingten oder sonstigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen kann die Durchführung der Tour angepasst, verschoben oder abgesagt werden.

(7) Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an geführten Touren entstehen, haftet der Anbieter nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

§10 Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Laukötter Event & Tourismus KG.

Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen dieser besonderen Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Geschäftsbereich vor.

 

Stand: 01.04.2026

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