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zusätzliche Bedingungen

für den Bereich Werkstatt

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Laukötter Event & Tourismus KG

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Werkstatt- und Serviceleistungen im Geschäftsbereich MünsterlandRad, insbesondere für:

  • Reparatur von Fahrrädern und Zubehör
  • Wartungs- und Servicearbeiten
  • Montage und Austausch von Teilen

(2) Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

§2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung und Annahme durch den Anbieter zustande.

(2) Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich.

 

§3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem erteilten Auftrag.

(2) Zusätzliche Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich sind, können ohne gesonderte Zustimmung ausgeführt werden, wenn sie geringfügig sind oder zur Verkehrssicherheit erforderlich sind.

(3) Über weitergehende Arbeiten wird der Kunde vor Durchführung informiert.

(4) Ausgebaute oder ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Anbieters über, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit Probefahrten durchzuführen.

 

§4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die vereinbarten Preise bzw. die jeweils gültigen Werkstattpreise.

(2) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

§5 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, die Leistung abzunehmen.

(2) Die Abnahme erfolgt mit der Übergabe des Fahrrads.

(3) Nimmt der Kunde das Fahrrad nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, gilt die Leistung als abgenommen.

 

§6 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

(3) Bei der Verwendung gebrauchter Teile kann die Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig, eingeschränkt sein.

 

§7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für Schäden, die auf unsachgemäßer Nutzung nach Übergabe beruhen, wird keine Haftung übernommen.

(3) Für nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergebene Gegenstände, insbesondere Zubehör, Gepäck oder sonstige am Fahrrad befindliche Gegenstände, wird keine Haftung übernommen.

 

§8 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen bereitzustellen.

(2) Der Kunde hat auf besondere Umstände hinzuweisen, die die Durchführung beeinflussen können.

 

§9 Aufbewahrung und Abholung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad nach Fertigstellung innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen.

(2) Erfolgt die Abholung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist der Anbieter berechtigt, angemessene Stand- oder Lagerkosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen.

(3) Erfolgt die Abholung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung, ist der Anbieter berechtigt, weitere Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere die Einlagerung oder Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§10 Pfandrecht

Der Anbieter behält sich ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor.

 

§11 Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Laukötter Event & Tourismus KG.

Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen dieser besonderen Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Geschäftsbereich vor.

 

Stand: 01.04.2026

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